Ulrike Par

 

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In meinem Spezialgebiet, dem Miet- und Wohnungseigentumsrecht kann ich mittlerweile auf eine über 20jährige Berufserfahrung zurückblicken, zuerst als Leiterin der Rechtsabteilung einer der größten Thüringer Wohnungsunternehmen, später dann als Rechtsanwältin .

So gehörte ich in Thüringen auch mit zu den ersten Rechtsanwälten, die sich in diesem Spezialgebiet zum Fachanwalt qualifizierten.

Zu meinem Mandantenstamm zählen Thüringer Großvermieter, wie auch der Mieter von nebenan.

Geht es um die Geltendmachung oder um die Abwehr von Minderungsansprüchen, um eine Mieterhöhung, aber auch um das Dauerthema, in welchem Zustand Sie Ihre Wohnung zum Mietende zurückgeben müssen, gerne stehe ich Ihnen hier mit meinem Fachwissen zur Seite, um Ihre berechtigten Ansprüche außergerichtlich, wie auch gerichtlich durchzusetzten.

Seit dem 23.12.2007 bin ich als Fachanwältin für Miet- und Wohneigentumsrecht zugelassen.

Die Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Miet- und Wohnungseigentumsrecht, dem Arbeitsrecht sowie dem Familien- und Erbrecht.

Ich freue mich auf den Kontakt mit Ihnen

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