Wohneigentumsrecht

Das Wohnungseigentum ist mit vielen Problemen behaftet. Dem Wohnungseigentümer gehört zwar seine Wohnung, aber die äußere Gebäudehülle gehört der gesamten Hausgemeinschaft. Die Verwaltung des Wohneigentums kann nur gemeinschaftlich erfolgen. Jeder Wohneigentümer ist auf ein gutes Zusammenleben mit den anderen Wohneigentümern angewiesen.

Es ist auch äußerst schwierig, jemand sein Wohneigentum zu entziehen.

Wenn es Probleme in Ihrer Wohneigentümergemeinschaft gibt, wenden Sie sich bitte direkt an mich.

Gerne berate  ich Sie bei Ihren Rechtsfragen und setzt diese, wenn erforderlich, auch gerichtlich durch.
Bitte vereinbaren Sie einen Besprechungstermin in meinem Büro……
Tel.: 036481 – 83 577

 

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