Pachtrecht

Sie haben zu Zeiten der DDR einen Garten gepachtet, oder sich ein Ferienhaus gekauft? Die Übergangsvorschriften sind ausgelaufen, die meisten Verträge sind heute frei kündbar. Doch ist in manchen Fällen immer noch vieles zu beachten, z.B. die Geltendmachung von Ersatzansprüchen für Aufbauten und Anpflanzungen.

Aber auch Pachterhöhungen, Kündigungen und Beräumungen gehören zu meinen Aufgaben.

Gerne berate  ich Sie bei Ihren Rechtsfragen und setzt diese, wenn erforderlich, auch gerichtlich durch.
Bitte vereinbaren Sie einen Besprechungstermin in meinem Büro……
Tel.: 036481 – 83 577

 

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