Arbeitsrecht

Jeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf die Bezahlung des vereinbarten Lohnes, er hat seinen Teil der Leistung bereits erbracht.
Sollten Sie eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses erhalten haben, haben Sie drei Wochen Zeit dagegen vorzugehen, Bitte vereinbaren Sie in diesem Fall möglichst zeitnah einen Beratungstermin in meinem Büro.
Viele in unserer Region arbeiten in Teilzeit, meist sogar „geringfügig“. Sie haben dieselben Arbeitnehmerrechte, wie alle anderen Arbeitnehmer auch. Sie haben einen Anspruch auf bezahlten Urlaub und einen Anspruch Krankengeld.

Gerne berate  ich Sie bei Ihren Rechtsfragen und setzt diese, wenn erforderlich, auch gerichtlich durch.
Bitte vereinbaren Sie einen Besprechungstermin in meinem Büro……
Tel.: 036481 – 83 577

 

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